Einlasskontrolle – Berechtigung und Sicherheit

Die Aufgabe einer Einlasskontrolle ist es, zum Beispiel bei einem bestimmten Event, dafür zu sorgen, dass nur die Personen Zutritt erhalten, die hierfür auch eine Berechtigung vorweisen können. Die Gastgeber möchten auf diese Weise sicherstellen, dass sie „unter sich“ bleiben. Einlasskontrollen finden unter anderem aber auch vor Diskotheken und Clubs statt, wenn beispielsweise ein bestimmter Dresscode gewährleistet werden soll. Natürlich kann sich eine klassische Einlasskontrolle auch darauf beziehen, Tickets zu kontrollieren.

Entgegen vieler Vorurteile handelt es sich bei einer Einlasskontrolle, in deren Zusammenhang darauf geachtet werden soll, dass alle Gäste auch wirklich alt genug sind, um keine Schikane des Gastgebers. Vielmehr möchte der Betreiber auf diese Weise sicherstellen, dass er nicht haftbar gemacht werden kann, weil es Personen unter 18 Jahren geschafft haben, sich Zutritt zu verschaffen.

Welche Faktoren werden im Rahmen einer Einlasskontrolle gecheckt?

Die Details, die im Rahmen einer Einlasskontrolle gecheckt werden, sind umfangreicher als oft gedacht. Typische Bereiche, die eingehend unter die Lupe genommen werden, sind unter anderem:

  • die allgemeine Berechtigung, auf dem betreffenden Event erscheinen zu dürfen
  • ein möglicherweise vorgegebenes Mindestalter
  • Gegenstände, die mitgeführt werden, aber verboten sind
  • eventuell mitgeführte Lebensmittel, Glasflaschen und ähnliches.

Worauf die Mitarbeiter an der Einlasskontrolle genau achten müssen, wird in der Regel vom Veranstalter des Events festgelegt. Dieser muss sich – wie oben bereits erwähnt – natürlich auch immer an die gesetzlichen Vorgaben halten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Theoretisch wäre es natürlich auch möglich, dass sich der Veranstalter selbst um die Einlasskontrollen kümmert. Vor allem bei großen Events kann sich genau das jedoch zu einer echten Herausforderung entwickeln. Immerhin gilt es hier oft, mehrere Eingänge zu betreuen. Wer hier zu wenig Personal einsetzt, riskiert lange Schlangen… und dementsprechend auch schnell schlechte Laune bei den Besuchern und Besucherinnen.

Wer darf sich ausbilden lassen, um eine Einlasskontrolle durchführen zu dürfen?

Wer an einer Einlasskontrolle arbeiten möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Im ersten Schritt ist es wichtig, die Sachkunde nach §34a (Gewerbeordnung) vorweisen zu können. Diese wird nach einer mündlichen und schriftlichen Prüfung erteilt und bei der IHK abgelegt. Danach ist es erlaubt, Einlasskontrollen in Deutschland durchzuführen.

Auch die Betreiber von Gaststätten, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sind hier in der Pflicht. Sie müssen darauf achten, dass an ihren Pforten ausschließlich hierfür qualifizierte Mitarbeiter tätig sind. Oder anders (und etwas vereinfacht ausgedrückt): Nicht jeder darf Türsteher werden. Wer Personen von außerhalb einsetzt, die nicht entsprechend ausgebildet wurden, verstößt gegen die Gewerbeordnung und macht sich strafbar. Im schlimmsten Fall wird dem Betreiber der Einrichtung untersagt, sein Gewerbe weiter fortzuführen.

Eine Ausnahme gibt es dennoch: Es ist dem Betreiber erlaubt, einen seiner Mitarbeiter abzubestellen, um die Türkontrollen durchzuführen. Hier wird auch oft nicht nach außen der Eindruck erweckt, als handele es sich um einen extern beauftragten Sicherheitsdienst. Im Zusammenhang mit größeren Veranstaltungen sind die Vorgaben etwas anders. Denn: Hier ist vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma, die die Einlasskontrolle durchführen, ein Schild tragen, das klare Rückschüsse zulässt. Auf besagtem Schild muss nicht nur der Name der betreffenden Person, sondern auch der Name des Sicherheitsunternehmens stehen. Somit wäre es Menschen, die sich beispielsweise über das Verhalten der betreffenden Person beschweren möchten, möglich, den Mitarbeiter genau zu identifizieren.

Warum Einlasskontrollen im Alltag so wichtig sind

Wer sich auf der Suche nach Personen befindet, die die Einlasskontrollen so sicher und reibungslos wie möglich werden lassen, sollte sich nach Möglichkeit immer an erfahrene Experten wenden – in vielen Bereichen und Situationen allein schon aus rechtlicher Sicht.

Kompetentem Sicherheitspersonal reicht meist nur ein Blick, um beispielsweise zu erkennen, ob eine Person angetrunken oder aggressiv ist. Der Bereich der Menschenkenntnis spielt in diesem Zusammenhang eine unglaublich wichtige Rolle und sollte auf keinen Fall unterschätzt werden.

Zu guter Letzt sollte ein Mensch, der Sicherheitskontrollen durchführt, natürlich auch immer dazu in der Lage sein, sich selbst zu beherrschen und dementsprechend die Kontrolle über seine Emotionen zu behalten.

Bei einer Einlasskontrolle handelt es sich um eine Art „Schutzbarriere“, die Menschen, die eine entsprechende Berechtigung haben, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, abschirmen soll. Wichtig ist es, als Sicherheitsmitarbeiter strukturiert, klar und dennoch freundlich aufzutreten, um die Anforderungen des Auftraggebers zu erfüllen und gleichzeitig gesetzliche Regelungen einzuhalten.

Wächter Sicherheitsdienste unterstützt Sie auch gern in Bezug auf alle Fragen rund um das Thema „Einbruchschutz“. Sprechen Sie uns gern an!