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Auf Basis einer Gefahrenanalyse lässt sich schnell herausfinden, wie groß die Gefahren sind, die von einer Anlage oder von einer Maschine ausgehen. Ein „Detail“, das in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle spielt, ist der Risikograph.
Viele Details, die mit Hinblick auf Gefahrenanalysen beachtet werden müssen, sind gesetzlich vorgegeben. So wurde in einer entsprechenden EG-Richtlinie festgelegt, dass Hersteller dazu verpflichtet sind, eine Gefahrenanalyse durchzuführen, damit klar ist, wie hoch das Gefahrenpotenzial ist, das von der betreffenden Anlage ausgeht.
Das Ziel einer Gefahrenanalyse ist es, das vorherrschende Risiko so gut es geht, zu minimieren – so lange, bis es möglich ist, die betreffende Maschine guten Gewissens als „sicher“ zu bezeichnen.
Auch, wenn sich Maschinen, die in den verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, natürlich teilweise deutlich voneinander unterscheiden, ist das Procedere rund um Gefahrenanalysen so gut wie immer gleich.
Gefahrenanalysen lassen sich nach dem deduktiven und nach dem induktiven Verfahren durchführen. Im Zusammenhang mit der deduktiven Variante gilt es, sich an einem gewünschten Ergebnis zu orientieren. Wenn dieses feststeht, ist es die Aufgabe derjenigen, die die Gefahrenanalyse durchführen, dafür Sorge zu tragen, dass dieses auch erreicht wird.
Das induktive Verfahren basiert auf einem anderen Ansatz. Hier handelt es sich in gewisser Weise um eine Art von „Stresstest“, auf dessen Basis angenommen wird, dass ein bestimmter Bereich der Maschine ausfällt. Auf Basis der darauffolgenden Untersuchungen soll geklärt werden, wie sich genau das auswirken würde.
Welche Art von Gefahrenanalyse wann angeraten wird, ist immer von individuellen Details abhängig. Oft bietet es sich auch an, beide Varianten dazu zu nutzen, um die komplette Anlage sicherer werden zu lassen.
Wer sich einmal vor Augen führt, wie komplex moderne Anlagen und Systeme heutzutage sind, stellt schnell fest, dass diese selbstverständlich auch mehr oder weniger anfällig für Fehler sein können. Immerhin steigt das Risiko meist, wenn vergleichsweise viele Teile verbaut wurden und diese letztendlich auch immer wieder aufs Neue ineinandergreifen müssen.
Wie oft eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden sollte, ist von mehreren Faktoren, unter anderem vom Alter und der Art der betreffenden Maschine abhängig.
Die beiden Begriffe „Gefahrenanalyse“ und „Gefährdungsbeurteilung“ werden im Alltag oft synonym verwendet. Dabei unterscheiden sie sich bei genauer Hinsicht deutlich voneinander. Viele Details, die im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung wichtig werden, wurden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgehalten.
Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Seine Aufgabe ist es unter anderem, im Rahmen einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung aufzuzeigen, welche Gefährdungen vom Arbeiten in einem bestimmten Bereich ausgehen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter genau wissen, welche Schutzkleidung sie beim Bedienen der entsprechenden Maschinen tragen müssen (und worauf es generell zu achten gilt).
Zusammengefasst: Die Beurteilung der Gefährdung muss vom Arbeitgeber übernommen werden. Er ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter immer bestmöglich geschützt werden. Gefahrenanalysen werden hingegen vom Hersteller der entsprechenden Maschinen vorgenommen. Hier wird die Frage „Welche Gefahren gehen von der betreffenden Maschine aus?“ beantwortet – selbstverständlich nicht erst dann, wenn die entsprechende Anlage fertiggestellt wurde, sondern bereits im Rahmen des Herstellungsprozesses.
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