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Große Teile der Sicherheitsarchitektur von Unternehmen und Industrie liegen in der Hand des Bewachungsgewerbes. Egal ob bei Großveranstaltungen wie Konzerten, im Objektschutz, im Einzelhandel oder beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften, Sicherheitskräfte sind in all diesen Bereichen tätig und leisten wichtige Arbeit für die Sicherheit der Menschen. Oftmals auch unter herausfordernden Bedingungen. Doch damit eine Sicherheitskraft in diesen Bereichen tätig werden kann, ist eine Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO erforderlich. Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO ist eine gesetzlich verankerte Qualifikation für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sicherheitsgewerbes.
Die Anforderungen an Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe sind in den letzten Jahren spürbar angestiegen. Sowohl die Kunden als auch Öffentlichkeit und Politik erwarten von Sicherheitskräften nicht nur physische Präsenz, sondern vor allem auch ein besonnenes und rechtssicheres Verhalten in der Öffentlichkeit. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, ist der Gesetzgeber tätig geworden und hat in § 34a GewO festgelegt, dass alle Personen, welche in der Bewachung tätig sein wollen, vorher eine Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO absolvieren müssen. In der Regel wird die Unterrichtung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt.
Diese gesetzliche Grundlage zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO dient unter anderem der Qualitätssicherung der Arbeit und somit auch dem Schutz der Allgemeinheit. Kurz gesagt: Wer als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes mit dem Schutz von Eigentum und auch mit Personenkontrollen beauftragt wird, muss genau wissen, was er tun darf und welche Handlungen nicht mit dem Gesetz konform sind. Unwissenheit kann sehr schnell zu Rechtsverstößen führen und in vielen Fällen auch Situationen eskalieren lassen. Die Unterrichtung soll sicherstellen, dass auch Sicherheitskräfte jederzeit die Möglichkeiten und auch die Grenzen des eigenen Handelns kennen.
Nicht jede Arbeit im Sicherheitsgewerbe verlangt nur die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO. Je nach Tätigkeit können viele weitere Schulungen notwendig sein, um die entsprechenden Anforderungen des Berufs zu erfüllen. Mit der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO wird man vornehmlich für einfache Bewachungstätigkeiten vorbereitet. Unter anderem kann man mit dieser Unterrichtung folgende Tätigkeiten und Jobs übernehmen:
Anders sieht es allerdings aus bei sogenannten „besonders überwachungsbedürftigen Tätigkeiten“. Hier genügt die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO nicht mehr, sondern es bedarf weiterer Sachkundeprüfungen. Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO ist hier nur die Grundlage für weitere Schulungen, welche mittels schriftlicher und mündlicher Prüfung nachgewiesen werden müssen. Unter anderem müssen vertiefte Kenntnisse im Bewachungsrecht, der Umgang mit Menschen und der sichere Umgang mit den rechtlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Zu den besonders überwachungsbedürftigen Tätigkeiten zählen unter anderem:
Nicht jede Arbeit im Sicherheitsgewerbe verlangt nur die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO. Je nach Tätigkeit können viele weitere Schulungen notwendig sein, um die entsprechenden Anforderungen des Berufs zu erfüllen. Mit der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO wird man vornehmlich für einfache Bewachungstätigkeiten vorbereitet. Unter anderem kann man mit dieser Unterrichtung folgende Tätigkeiten und Jobs übernehmen:
Anders sieht es allerdings aus bei sogenannten „besonders überwachungsbedürftigen Tätigkeiten“. Hier genügt die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO nicht mehr, sondern es bedarf weiterer Sachkundeprüfungen. Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO ist hier nur die Grundlage für weitere Schulungen, welche mittels schriftlicher und mündlicher Prüfung nachgewiesen werden müssen. Unter anderem müssen vertiefte Kenntnisse im Bewachungsrecht, der Umgang mit Menschen und der sichere Umgang mit den rechtlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Zu den besonders überwachungsbedürftigen Tätigkeiten zählen unter anderem:
Die Unterrichtung dauert in der Regel fünf Tage und umfasst dabei 40 Schulungseinheiten. Während dieser Schulungseinheiten lernen angehende Sicherheitskräfte Einblicke in zentrale Rechtsgebiete, welche bei der täglichen Arbeit von Sicherheitskräften unerlässlich sind. Darunter fallen unter anderem Einblicke in das Gewerberecht. Dabei stehen unter anderem folgende Fragestellungen an: Wer darf ein Bewachungsunternehmen gründen? Welche Pflichten haben die Betreiber und deren Mitarbeiter und welche rechtlichen Grenzen gibt es. Auch das Datenschutzrecht spielt eine wichtige Rolle, da sensible Bereiche wie Videoüberwachung, Besuchermanagement und auch Personenkontrollen strengen Regelungen unterliegen. Die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen ist unter allen Umständen sicherzustellen.
Bei den rechtlichen Elementen spielen sowohl die zivilrechtlichen Grundlagen als auch das Straf- und Strafverfahrensrecht eine große Rolle. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Menschen festgehalten werden? Was ist eine sogenannte Jedermann-Festnahme nach § 127 StPO? Welche rechtlichen Folgen drohen bei Fehlern durch das Sicherheitspersonal? Neben der oftmals trockenen Theorie spielen aber auch Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz-Schulungen an und Elemente zur berufsbezogenen Kommunikation. Körpersprache und Deeskalation sind wichtige Elemente, welche im Rahmen der Unterrichtung unterrichtet werden.
Insgesamt handelt es sich bei der Unterrichtung um eine interdisziplinäre Schulung, welche nicht nur Rechtstheorie umfasst, sondern auch zwischenmenschliche Kompetenzen aufbaut.
Die Sprache ist ein im Sicherheitsdienst besonders wichtiges Element. Denn in vielen Situationen muss die Kommunikation schnell , sicher und eindeutig erfolgen. Unsicherheiten in der Sprache können hier schnell zu Problemen führen und im Ernstfall Leben gefährden. Aus diesem Grund wird die Unterrichtung nur in deutscher Sprache unterrichtet und die IHK verlangt von den Teilnehmern mindestens das Sprachniveau B1 von ihren Teilnehmern. Alle Teilnehmer an der Unterrichtung müssen sowohl mündlich als auch schriftlich dem Unterricht folgen können. Viele IHKs bieten zudem vorbereitende Sprachtests an, um das Sprachniveau der Teilnehmer noch vor der Schulung zu überprüfen.
Die Unterrichtung muss natürlich auch bezahlt werden. Die Kosten liegen bundesweit in der Regel zwischen 400 und 600 Euro für die fünftägige Schulung. Hinzu kommen noch Kosten für die Anfahrt, die Unterkunft und auch die Verpflegung, wenn die Schulung abseits des eigenen Wohnorts stattfindet. Unter Umständen kann diese Weiterbildung allerdings durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert werden. Auch Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften können in Einzelfällen diese Kosten übernehmen.
nde Sicherheitskräfte umfassend zu unterrichten. Hinzu kommt das Problem, dass die Ausbildung und ihre Ausrichtung nicht vereinheitlicht ist und somit von IHK zu IHK unterschiedlich ausfallen kann.
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO stellt für die meisten Menschen den Einstieg in eine dauerhafte Anstellung im Sicherheitsgewerbe dar. Viele Unternehmen suchen gezielt nach Bewerbern, welche die Unterrichtung bereits abgeschlossen haben, da dies viele rechtliche Hürden minimiert. Der Bedarf an Sicherheitskräften ist noch immer hoch und wird es wohl auch in Zukunft bleiben. Zudem ist die Unterrichtung eine gute Voraussetzungen und Grundlage für viele Weiterqualifizierungen. Unter anderem Weiterbildungen zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft, zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder auch der Meister für Schutz und Sicherheit sind häufig genutzte Weiterbildungen.
Immer wieder gibt es aber auch Kritik an der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO. Unter anderem wird bemängelt, dass die 40 Unterrichtseinheiten längst nicht mehr ausreichend sind, um angehe Sicherheitskräfte umfassend zu unterrichten. Hinzu kommt das Problem, dass die Ausbildung und ihre Ausrichtung nicht vereinheitlicht ist und somit von IHK zu IHK unterschiedlich ausfallen kann.
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO ist zwar eine Pflichtveranstaltung, ist aber auch für angehende Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe der erste Schritt in eine ganz neue Branche mit gesellschaftlicher Relevanz. In Zeiten, in denen das Sicherheitsbedürfnis von Bevölkerung und Unternehmen wächst, bietet diese Branche ein enormes Entwicklungspotenzial. Durch die Unterrichtung erhalten die Teilnehmer einen ersten Überblick über das gesamte Themengebiet und können im Anschluss in die verschiedenen Berufsbilder hineinschnuppern. Bei Interesse und persönlicher Eignung können im Anschluss weitere Schulungen und Weiterbildungen absolviert werden, um in weiteren Bereichen tätig sein zu können.