Videoüberwachung auf dem Firmengelände: Das sollten Sie wissen

Am unmittelbaren Büroarbeitsplatz sind Videoaufnahmen ein eher heikles Thema. Auf dem Betriebsgelände können Sie dagegen eine Reihe von Vorteilen bringen. Viele Betriebe setzen sie zu Sicherheitszwecken ein. Für eine effiziente Zulieferung, transparentes Arbeiten und das Sicherheitsgefühl des Personals kann eine Videoüberwachung auf dem Firmengelände auch vorteilhaft sein. Doch es gibt Dinge, die Sie beachten sollten.

Wofür ist eine Videoüberwachung auf dem Firmengelände sinnvoll?

Videoaufnahmen werden heute zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt. In den meisten Fällen steht die Sicherheit an erster Stelle: Die Videoaufnahmen können Unbefugte davon abhalten, das Gelände zu betreten. So schützen sie vor Einbrüchen im Unternehmen. Und sie senken das Risiko, dass Autos auf einem Unternehmensparkplatz aufgebrochen werden oder Mitarbeiter nach Feierabend auf dem Unternehmensgrundstück belästigt, angegangen oder überfallen werden. Wie Sie sehen, gewährleistet eine sinnvoll geplante Videoüberwachung damit nicht nur den Schutz des Unternehmens. Sie kann zum Sicherheitsbedürfnis des Personals beitragen.

Es gibt weitere Zwecke, denen eine Videoüberwachung dienen kann. Falls von eigenen Mitarbeitern Sicherheitsprobleme ausgehen, werden diese dokumentiert. Durch die Aufnahmen können Abläufe bei der Zulieferung von Waren aufgezeichnet werden. Das kann zu einem transparenten und effizienten Arbeiten beitragen. In einigen Fällen setzen Unternehmen Videoaufnahmen ein, um Prozesse zu automatisieren und Arbeitskraft besser einzusetzen. Im Alltag passiert dies dort, wo sie im Supermarkt an einer Selbstzahlkasse bezahlen und aufgenommen werden. Ein Beispiel aus der smarten Industrieproduktion des Digitalen Zeitalters: Aufnahmen können erfassen, wie viele Materialien zugeliefert werden. Solche Informationen können in die Steuerung von Produktionsprozesse einfließen.

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Wie Sie eine Videoüberwachung auf dem Firmengelände technisch umsetzen

Die klassische Variante einer Videoüberwachung läuft über fest installierte Kameras. Dabei stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Sie können Kameras mit einer festen Sicht dort installieren, wo sie einen wichtigen Bereich des Firmengeländes im Blick haben. Eine erweiterte Option bilden Kameras, die sich bewegen und einen noch größeren Teil des Geländes überwachen. Falls Sie sich modern aufstellen wollen, gibt es noch die Möglichkeit einer Videoüberwachung auf dem Firmengelände durch Drohnen.

In der Sache sollten Sie eines von Anfang an im Blick haben: Eine gute Kamera bringt Ihnen nur Schutz, wenn Sie auf den Bildern etwas erkennen können. Sofern es sich nicht um eine Nachtsichtkamera handelt, ist eine gute Ausleuchtung der überwachten Bereiche geboten. Diese können Sie über eine durchgehende Beleuchtung bei Nacht gewährleisten. Oder Sie installieren Bewegungsmelder an Ort und Stelle. Stellen Sie die Kameras so auf, dass Sie zu einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept passen.

Aufzeichnung zwischen bloßer Dokumentation und konkreter Überwachung

Sie können die Aufnahmen entweder einfach nur zur Dokumentation und zur Abschreckungswirkung nutzen. Oder Sie setzen eine Security oder den Nachtdienst Ihres Unternehmens darauf an, die Aufnahmen im Blick zu haben. Falls es an einer Stelle zu einem Problem kommen sollte, kann dieser sich sofort auf den Weg machen. Es gibt heute Software, die Videoaufzeichnungen für Sie im Blick behält. Falls an einer Stelle ungewöhnliche Dinge vor sich gehen, schlägt die Technologie Alarm. Dann kann der Sicherheitsdienst einen Blick auf die Situation werfen. In kleineren Unternehmen können Sie sich mit Apps über Ihr Smartphone informieren lassen.

Außerdem ist es wichtig, dass Sie Überwachungsbereiche gezielt auswählen. Große Unternehmen planen die Videoüberwachung auf dem Firmengelände mit erfahrenen Sicherheitsunternehmen. Sie entwickeln umfassende Sicherheitskonzepte, bei denen zum Beispiel die Videoüberwachung und Alarmanlagen aufeinander abgestimmt werden. Ein direkter Draht zur Polizeimeldestelle ist möglich. Entscheidend ist, dass Sie die kritischen Punkte des Unternehmensgeländes gut überwachen. Dabei hilft eine fachkundige Beratung. Aber an welchen Orten sind Kameras überhaupt erlaubt?

In welchen Bereichen ist eine Videoüberwachung auf dem Firmengelände möglich?

Grundsätzlich müssen Sie eine Videoüberwachung in Deutschland begründen können. Schließlich nehmen Sie nicht ihren privaten Wohnbereich auf, sondern Orte, an denen sich andere Menschen aufhalten. Sie greifen also in deren Rechte ein. Auf dem äußeren Firmengelände können Sie gute Gründe für eine Überwachung anführen.

Gründe wie der Schutz vor Einbruch, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Vermeidung von Vandalismus, Diebstahl und Wirtschaftsspionage erscheinen dem Gesetzgeber plausibel. Gleichzeitig sind Unternehmen dazu verpflichtet, die persönliche Privatsphäre und die Intimsphäre des Personals zu schützen. Eine Videoüberwachung auf dem „stillen Örtchen“, in betriebseigenen Duschen oder Umkleidekabinen ist folglich tabu.

Dagegen ist die Videoüberwachung auf dem Firmengelände in anderen Bereichen gar kein Problem. Dazu zählen insbesondere das Betriebsgelände, Eingangs- und Ausgangsbereiche, Laderampen und Parkplätze des Unternehmens. Kameras, die durchgehend aufzeichnen, leisten Ihnen hier eine bessere Abschreckungswirkung als ein Sicherheitsdienst, der nur einmal pro Tag an der Stelle vorbeikommt. Selbst auf einem öffentlichen Firmengelände kann es übrigens Bereiche geben, die zur Privatsphäre der Mitarbeiter zählen. Denken Sie an einen Platz, der speziell für Ruhepausen, das Rauchen oder private Gespräche vorgesehen ist.

Achten Sie bei der Videoüberwachung auf dem Firmengelände auf den Datenschutz

Videoaufzeichnungen auf dem Firmengelände sind nie eine rein technische Frage. Rechtssicherheit beim Datenschutz ist entscheidend. In der Praxis bedeutet dies: Sie müssen sich hier an die Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten. Diese verpflichtet sie, einen Grund für die Aufnahmen anzugeben und nicht mehr Daten als notwendig zu erheben. Außerdem müssen die Videoaufnahmen nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden. Tonaufnahmen sollten Sie bei einer Videoüberwachung auf dem Firmengelände nicht machen, da Sie ansonsten fast automatisch private Gesprächssituationen aufzeichnen. Das ist nicht gestattet.

Eine weitere Pflicht, die mit den gesammelten Aufnahmen einhergeht: Sie können normalerweise nicht einfach eine versteckte Kamera aufstellen. Das wäre nur in speziellen Fällen und mit polizeilicher Absprache möglich. Allgemein werden Mitarbeiter über die Videoüberwachung informiert. Das können Sie sicherstellen, indem Sie Hinweise dazu in die Betriebsvereinbarung aufnehmen. Oder sie holen von jedem Mitarbeiter schriftlich ein Einverständnis ein. Je stärker die Aufnahmen Privatbereiche betreffen, umso wichtiger ist ein explizites Einverständnis. Informieren Sie den Betriebsrat, bevor Sie mit der Videoüberwachung auf dem Firmengelände beginnen.

Videoüberwachung auf dem Firmengelände vs Kameraattrappen

Was Sie vielleicht überraschen wird: Beim Aufstellen von Kameraattrappen sollten Sie auf die gleichen Regeln achten. Schließlich konfrontieren Sie die Betroffenen nach Außen hin mit der gleichen Maßnahme – selbst wo dies nur zum Schein geschieht. Ein wesentlicher Nachteil der Attrappen: Sobald eine einzelne auffliegt, nimmt die Abschreckungswirkung des gesamten Sicherheitskonzepts deutlich ab. Die Kostenvorteile einer scheinbaren Überwachung bringen insofern einen starken Nachteil mit sich. Gleichzeitig fordern Sie von Ihnen die gleiche Umsicht wie eine funktionsfähige Videoüberwachung auf dem Firmengelände.

Fazit

Trotz der strengen Datenschutzvorgaben in Deutschland ist eine Videoüberwachung auf dem Firmengelände problemlos möglich und sinnvoll. Wenn Sie die Kameras aufstellen, müssen Sie sich allerdings an die geltenden Datenschutzrichtlinien halten. Sie dürfen keine unzweckmäßigen Aufzeichnungen der Privatsphäre oder Intimsphäre von Menschen machen.

Achten Sie darauf, dass die Videoüberwachung nicht allein eine technische Seite hat, sondern eine rechtliche. Informieren Sie sich darüber. Falls Sie zusätzliche Fragen zur Videoüberwachung auf dem Firmengelände haben sollten, schließen Sie sich mit einem qualifizierten Datenschutzbeauftragten oder -berater kurz.

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