Welche Befugnisse hat ein Sicherheitsdienst

Immer mehr Firmen und Unternehmen setzen einen Sicherheitsdienst ein, um ihr Unternehmen zu schützen. Der Sicherheitsdienst spielt aber auch bei Veranstaltungen eine immer größer werdende Rolle. Im folgenden Beitrag wird aufgezeigt, welche Befugnisse ein Sicherheitsdienst hat.

Das Hausrecht

Die zentrale Grundlage für die Sicherheitsdienste Befugnisse ist das Hausrecht. Das Hausrecht macht es erst möglich, dass Besitzer eines Gebäudes oder eines Grundstücks Verhaltensregeln aufstellen können. Diese Verhaltensregeln können danach durch einen Sicherheitsdienst durchgesetzt werden.

So zum Beispiel:

1. Die Durchsetzung der Hausordnung

Der Sicherheitsdienst hat das Recht, sicherzustellen, dass die Hausordnung eingehalten wird. Er darf daher dafür sorgen, dass alle in einem Gebäude oder auf einem Grundstück befindlichen Personen sich an die vorgegebenen Regeln halten. Das kann zum Beispiel das Verhindern von Vandalismus sein oder das Einhalten einer Bekleidungsvorschrift. Aber auch ein festgelegtes Rauchverbot.

2. Die Zutrittskontrolle

Durch die im Hausrecht festgelegten Regeln darf der Sicherheitsdienst kontrollieren, ob eine Person in bestimmte Bereiche darf oder nicht. Aus diesem Grund kann er bestimmten Personen den Zutritt zu diesen Bereichen verwehren. Entweder weil diese Personen keine Befugnis haben oder weil sie gegen aufgestellte Regelungen verstoßen.

3. Einen Platzverweis aussprechen

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Der Sicherheitsdienst darf Personen, die sich nicht an die Hausordnung halten, auffordern, das Gebäude oder das Gelände zu verlassen. Besonders dann, wenn dadurch ein Sicherheitsrisiko auftreten kann. Das gilt zum Beispiel für Personen, die keine gültige Eintrittsberechtigung vorweisen können oder die sich gegenüber anderen gefährdend verhalten.

Hinweis: Diese Befugnisse gelten nur für den privaten Bereich. Das Hausrecht gilt nicht an öffentlichen Orten. Im öffentlichen Raum hat der Sicherheitsdienst keine außerordentlichen Rechte. Hier ist er jedem anderen normalen Bürger gleichgestellt.

Das Jedermannsrecht

Nicht nur das Hausrecht spielt eine wichtige Rolle bei den Befugnissen des Sicherheitsdienstes. Auch das Jedermannsrecht ist sehr wichtig. Verankert ist das Jedermannsrecht in Paragraph 127 Absatz 1 StPO. Dadurch erhält jeder Bürger und somit auch eine private Sicherheitskraft das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen eine strafrechtlich wichtige Handlung vorzunehmen.

So zum Beispiel:

1. Kontroll- und Überwachungsrechte

Der Sicherheitsdienst wird in der Regel zur Überwachung von Gebäuden, Geschäften und Personen eingesetzt. Zum Beispiel bei Veranstaltungen, in Kaufhäusern oder auf Unternehmensgründen. Die Befugnisse werden durch eine vertragliche Vorgabe und durch rechtliche Richtlinien festgelegt. Sie gelten vor allem zum Schutz von Personen und Eigentum.

2. Vorläufige Festnahmen

Durch das Jedermannsrecht ist es Sicherheitskräften erlaubt, eine Person bei Ertappen einer Straftat vorläufig festzunehmen. Zum Beispiel bei Vandalismus, Diebstahl oder einer Körperverletzung. Diese vorläufige Festnahme darf nur so lange sein, bis die benachrichtigte Polizei einlangt. Um eine Person vorläufig festzusetzen, dürfen die Sicherheitskräfte Mittel anwenden, die angemessen sind. Zum Beispiel eine Person vor dem Fliehen zu hindern oder zu überwältigen, bevor eine Straftat durchgeführt werden kann. .

3. Die Videoüberwachung

Ein Sicherheitsdienst darf, wenn es der Auftraggeber wünscht, Videoüberwachung vornehmen. Bei dieser Videoüberwachung müssen aber die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Das gilt besonders im Bereich Datenschutz. Zusätzlich muss die Videoüberwachung Motels schildern angegeben werden. Laut Gesetz dürfen öffentliche Bereiche nur mit einer speziellen Genehmigung durch eine Behörde durchgeführt werden!

4. Mithilfe und Notwehr

Selbstverständlich darf sich eine Sicherheitskraft selbst verteidigen. Sie darf aber auch andere Personen verteidigen, wenn sich diese in einer gefährlichen Situation befinden. Im Notwehrrecht Paragraph 32 StGB ist festgelegt, dass bei einem eventuellen Angriff nur so viel gewalt angewendet werden darf, wie notwendig ist. Das bedeutet, dass die Sicherheitskraft nur Abwehrmaßnahmen ergreifen darf, die keine übertriebene Gewaltanwendung darstellen. Kommt es zu übertriebener Gewaltanwendung, dann hat das für eine Sicherheitskraft ebenfalls rechtliche Konsequenzen.

5. Taschen- und Personenkontrollen

Ein Sicherheitsdienst darf Taschen- und Personenkontrollen dann durchführen, wenn die angehaltene Person ihre Zustimmung gibt. Ein Beispiel dazu ist eine Kontrolle beim Zutritt zu einer Veranstaltung. Oder aber, wenn der Verdacht für einen Diebstahl im Supermarkt besteht. Dabei muss die Sicherheitskraft immer den Datenschutz und die persönliche Würde der Person berücksichtigen.

6. Die Absicherung von Gebäuden und Veranstaltungen

Ein Sicherheitsdienst darf Veranstaltungen und Gebäude überwachen. Das bedeutet, dass er das Recht hat, am Eingang Personen zu überprüfen, um sicherzugehen , dass keine verbotenen Gegenstände mitgebracht werden. Dabei muss aber die betroffene Person zustimmen. Liegt eine akute Gefahr vor, ist die Zustimmung der Person nicht notwendig.

7. Der Sicherheitsdienst hat im öffentlichen Raum eingeschränkte Befugnisse

Sicherheitsdienste sind im öffentlichen Bereich enorm eingeschränkt. Hier gelten im Gegensatz zu privaten Bereichen keine Unterschiede zu einem “normalen” Bürger. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, selbständig den Verkehr zu regeln oder Maßnahmen durchzuführen, die der Polizei vorbehalten sind.

8. Vorgehen bei Straftaten

Kommt es im öffentlichen Bereich zu einer Straftat, darf der Sicherheitsdienst der Zeuge ist laut Jedermannsrecht einschreiten. Aber nur dann, wenn jemand in unmittelbarer Umgebung oder die  Sicherheitskraft selbst gefährdet ist. Es muss unbedingt in so einem Fall umgehend die Polizei verständigt werden. 

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Der Waffeneinsatz und Anwendung von Gewalt

Für den Sicherheitsdienst ist das Einsetzen von Waffen und Gewaltanwendung sehr streng reguliert.

  1. Waffeneinsatz von Sicherheitsdiensten

Der Sicherheitsdienst darf nur dann eine Waffe tragen, wenn die Person, die den Dienst ausübt, einen Waffenschein besitzt. Eine entsprechende Ausbildung an der Waffe muss ebenfalls nachweisbar sein. Waffen dürfen nur dann vom Sicherheitsdienst getragen werden, wenn alle sehr streng geregelten Auflagen erfüllt werden. Außerdem darf eine Sicherheitskraft nur in einem Ausnahmefall die Waffe benutzen. Das bedeutet, nur dann, wenn Leib und Leben gefährdet werden, ist die Nutzung einer Waffe zur Abwehr erlaubt. 

  1. Der Schutz und die Begleitung von Personen

Eine Sicherheitskraft darf in öffentlichen Bereichen Personen begleiten und auch beschützen. Sie haben aber keine Möglichkeiten, Platzverweise oder Sicherheitsmaßnahmen wie die Polizei vorzunehmen. Der Schutz muss auf einer freiwilligen Basis durchgeführt  werden. Hier steht an erster Stelle das Vermeiden von Gefahrensituationen.

  1. Gewaltanwendung

Gewalt darf von Sicherheitsdiensten nur in einer Situation der Notwehr angewendet werden. Oder aber bei einer vorläufigen Festnahme. Das aber nur im Rahmen des Jedermannsrecht. Wird unangemessen Gewalt angewendet, kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Bei großen Events oder, wenn der Auftraggeber es vertraglich festlegt, können die Befugnisse des Sicherheitsdienstes erweitert werden. In der Regel werden diese nach dem Hausrecht festgelegt. 

 Fazit

Der Sicherheitsdienst hat eingeschränkte und spezifische Befugnisse, die sich besonders im privaten Bereich auf das Hausrecht beschränken. Sie ergreifen Maßnahmen zum Schutz und der Erhöhung der Sicherheit im Auftrag von privaten Personen. Und das nur im privaten Bereich. Der Sicherheitsdienst hat aber keine Befugnisse, wie es die Polizei hat. Nur in bestimmten Situationen dürfen sie Einschreiten, um Schlimmeres zu verhindern. Die getroffenen Maßnahmen müssen aber immer den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Waffen und Gewalt darf der Sicherheitsdienst nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben anwenden. Gerade im öffentlichen Bereich werden die Befugnisse des Sicherheitsdienstes sehr stark beschränkt. Gewalt und Waffeneinsatz sind hier nur in besonderen Notfällen gestattet.

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